Eine Holding-Struktur ist für Ärzte keine gesetzliche Pflicht, kann aber bei hohem Einkommen und Kapitalvermögen erhebliche Steuervorteile bieten. Sie ermöglicht die günstige Thesaurierung von Kapitalerträgen, die steuerfreie Weiterleitung von Dividenden zwischen verbundenen GmbHs (zu 95 Prozent steuerfrei) und eine effiziente Vermögensanlage im Betriebsvermögen.
Hintergrund
Eine typische Arzt-Holding besteht aus einer Holding-GmbH, die Anteile an einer Betriebs-GmbH hält. Gewinne der Betriebs-GmbH können als Dividende an die Holding ausgeschüttet werden und dort nahezu steuerfrei reinvestiert werden. Erst bei Privatentnahmen aus der Holding fällt Einkommensteuer an. Für Ärzte mit einem Jahresgewinn über 200.000 Euro kann eine Holding-Struktur die Steuerbelastung erheblich senken. Die Einrichtung und Verwaltung einer Holding ist jedoch mit laufenden Kosten verbunden.
Wann gilt das nicht?
Bei geringem Einkommen oder wenn der gesamte Gewinn für den Lebensunterhalt benötigt wird, überwiegen die Kosten einer Holding die steuerlichen Vorteile. Eine individuelle Berechnung ist unerlässlich.
Ärzteversichert empfiehlt, die Einrichtung einer Holding-Struktur mit einem auf Ärzte spezialisierten Steuerberater zu planen und vorab eine Break-even-Analyse der steuerlichen Vorteile gegenüber den Verwaltungskosten durchzuführen.
Eine Holding-Struktur ist für Ärzte keine Pflicht, aber bei hohem Einkommen und Kapitalvermögen steuerlich vorteilhaft. Dividenden zwischen verbundenen GmbHs sind nahezu steuerfrei und ermöglichen günstige Reinvestitionen.
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