Honorar-Optimierung ist für Ärzte keine gesetzliche Pflicht, aber wirtschaftlich von großer Bedeutung: Studien zeigen, dass viele Praxen durch fehlerhafte oder unvollständige Abrechnung nach EBM oder GOÄ jährlich erhebliches Einkommen verlieren. Eine systematische Optimierung der Abrechnung kann die Praxisrendite deutlich verbessern.
Hintergrund
Die Komplexität der EBM- und GOÄ-Abrechnung führt häufig dazu, dass erbrachte Leistungen nicht oder falsch kodiert werden. Regelmäßige Abrechnungsaudits durch spezialisierte Berater können Abweichungen aufdecken und das Honorar optimieren. Auch die vollständige Abrechnung von IGeL-Leistungen und privatärztlichen Zusatzleistungen gehört zur Honoraroptimierung. Kassenärztliche Vereinigungen bieten teilweise Beratung zur Abrechnungsoptimierung an.
Wann gilt das nicht?
Ärzte mit vollständig optimierter Abrechnung und regelmäßigem Abrechnungs-Audit haben weniger Bedarf für umfangreiche Optimierungsmaßnahmen. Angestellte Ärzte, die nicht selbst abrechnen, sind von diesem Thema nicht direkt betroffen.
Ärzteversichert empfiehlt niedergelassenen Ärzten, die eigene Abrechnung regelmäßig durch einen externen Abrechnungsberater prüfen zu lassen und identifizierte Optimierungspotenziale konsequent zu nutzen.
Honorar-Optimierung ist für Ärzte keine Pflicht, aber wirtschaftlich sehr sinnvoll. Viele Praxen lassen durch fehlerhafte oder unvollständige EBM- und GOÄ-Abrechnung erhebliches Einkommen ungenutzt.
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