Hygienemanagement ist für alle Arztpraxen gesetzlich vorgeschrieben: Ärzte müssen nach den Infektionsschutzgesetzen der Länder und den Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) schriftliche Hygienepläne erstellen, Aufbereitungsverfahren dokumentieren und das Personal regelmäßig schulen.
Hintergrund
Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) und die Hygieneverordnungen der Bundesländer verpflichten medizinische Einrichtungen zur Umsetzung von Hygienestandards. Der Hygieneplan muss praxisspezifisch sein und Maßnahmen zur Händehygiene, Flächendesinfektion, Instrumentenaufbereitung und zum Umgang mit infektiösen Materialien beschreiben. Regelmäßige Hygieneschulungen der Mitarbeiter sind ebenfalls Pflicht. Bei Hygienekontrollen durch Gesundheitsämter müssen alle Dokumentationen vorgelegt werden können.
Wann gilt das nicht?
Reine Beratungspraxen ohne invasive Tätigkeiten haben vereinfachte Hygieneanforderungen. Die konkreten Anforderungen hängen vom Tätigkeitsprofil und der Fachrichtung ab.
Ärzteversichert empfiehlt, die Hygienedokumentation aktuell zu halten und Hygienemängel durch regelmäßige interne Audits frühzeitig zu erkennen, um behördliche Auflagen und Haftungsrisiken zu vermeiden.
Hygienemanagement ist für alle Arztpraxen gesetzliche Pflicht. Ärzte müssen schriftliche Hygienepläne vorhalten, Aufbereitungsverfahren dokumentieren und das Personal regelmäßig schulen.
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