Private Investitionen in Immobilienfonds (offene oder geschlossene Fonds) sind für Ärzte nicht als Betriebsausgaben absetzbar. Ausschüttungen und Veräußerungsgewinne aus Immobilienfonds unterliegen der Abgeltungsteuer von 25 Prozent. Eine steuerlich günstigere Behandlung ist über eine GmbH oder Holding möglich.
Hintergrund
Offene Immobilienfonds schütten Erträge aus Mieten und Objektverkäufen aus, die der Abgeltungsteuer unterliegen. Bei der Investition über eine GmbH werden Kapitalerträge hingegen günstiger besteuert, da die Körperschaftsteuer nur 15 Prozent beträgt. Geschlossene Immobilienfonds bieten teils steuerliche Verlustverrechnungsmöglichkeiten in der Anlaufphase, sind aber mit höheren Risiken verbunden. REITs (Real Estate Investment Trusts) sind börsengehandelte Immobiliengesellschaften und steuerlich wie Aktien behandelt.
Wann gilt das nicht?
Immobilienfonds, die über eine GmbH oder Holding gehalten werden, können steuerlich günstiger behandelt werden. Verluste aus geschlossenen Fonds können unter Umständen mit anderen Einkünften verrechnet werden.
Ärzteversichert empfiehlt, die steuerliche Behandlung von Immobilienfondsinvestments vor dem Kauf durch einen Steuerberater prüfen zu lassen, da die Steuerregeln komplex sind.
Private Immobilienfonds-Investitionen sind für Ärzte nicht als Betriebsausgaben absetzbar. Erträge unterliegen der Abgeltungsteuer. Über eine GmbH oder Holding lässt sich die Steuerlast auf Kapitalerträge reduzieren.
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