Impact Investing ist für Ärzte steuerlich wie konventionelle Kapitalanlagen behandelt: Erträge aus Impact-Fonds, grünen Anleihen oder nachhaltigen ETFs unterliegen der Abgeltungsteuer von 25 Prozent. Die rein soziale oder ökologische Ausrichtung der Anlage begründet keine steuerlichen Sondervorteile. Steuerliche Abzugsfähigkeit besteht nur bei gemeinnützigen Investitionsstrukturen oder Spenden.
Hintergrund
Impact Investing bezeichnet Investitionen, die neben Rendite auch messbare positive soziale oder ökologische Wirkungen erzielen sollen. Für Ärzte kann Impact Investing eine Möglichkeit sein, die eigenen Werte mit dem Portfolio zu verbinden. Steuerlich werden solche Investments identisch wie reguläre Kapitalanlagen behandelt: Zinsen und Dividenden unterliegen der Abgeltungsteuer, Gewinne aus dem Verkauf nach einem Jahr sind bei privaten Veräußerungsgeschäften unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei.
Wann gilt das nicht?
Spenden an gemeinnützige Organisationen, die im Impact-Bereich tätig sind, können bis zur gesetzlichen Grenze als Sonderausgaben abgesetzt werden. Investitionen über eine gemeinnützige GmbH (gGmbH) können steuerliche Sonderstellungen ermöglichen.
Ärzteversichert empfiehlt, nachhaltige Anlagestrategien mit dem regulären Anlageportfolio zu verknüpfen und die steuerlichen Implikationen mit einem Steuerberater zu besprechen.
Impact Investing ist steuerlich wie normale Kapitalanlagen behandelt. Erträge unterliegen der Abgeltungsteuer. Steuerliche Abzüge gibt es nur bei Spenden oder gemeinnützigen Investitionsstrukturen.
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