Interoperabilität im Gesundheitswesen ist für TI-angebundene Ärzte zunehmend gesetzlich vorgeschrieben: Praxissoftware und Primärsysteme müssen standardisierte Schnittstellen und Datenformate (wie FHIR) unterstützen, um den Datenaustausch mit elektronischer Patientenakte, E-Rezept und anderen Gesundheits-IT-Systemen zu ermöglichen.

Hintergrund

Interoperabilität bedeutet, dass Systeme unterschiedlicher Hersteller Daten nahtlos austauschen können. Im deutschen Gesundheitswesen wird Interoperabilität durch die gematik-Standards für die Telematikinfrastruktur verbindlich vorgeschrieben. Mit der Einführung der ePA für alle (2024) und dem digitalen Medikationsplan wurden interoperable Datenaustauschformate zur Pflicht. Ärzte müssen darauf achten, dass ihre Praxissoftware zertifiziert ist und die aktuellen TI-Standards erfüllt.

Wann gilt das nicht?

Privatärzte ohne TI-Anbindung und ohne GKV-Zulassung sind von den gematik-Interoperabilitätsanforderungen weitgehend ausgenommen. In Übergangsphasen nach neuen Gesetzesregelungen gelten Schonfristen.

Ärzteversichert empfiehlt, IT-Ausfälle und Datenschutzverletzungen im Zusammenhang mit interoperablen Systemen durch eine Cyberversicherung abzusichern, die auch TI-spezifische Risiken abdeckt.

Interoperabilität ist für TI-angebundene Ärzte zunehmend Pflicht. Praxissysteme müssen standardisierte Schnittstellen unterstützen, um Daten mit ePA, E-Rezept und anderen Gesundheits-IT-Systemen auszutauschen.

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