Kassenabrechnung-Optimierung ist keine gesetzliche Pflicht, aber ein unverzichtbares wirtschaftliches Werkzeug für niedergelassene Ärzte, da fehlerhafte oder unvollständige Abrechnungen direkt Honorarverluste bedeuten.
Hintergrund
In der vertragsärztlichen Versorgung richtet sich das Honorar nach dem EBM (Einheitlicher Bewertungsmaßstab). Jede nicht oder falsch abgerechnete Leistung ist verloren, denn Nachberechnungen sind nur begrenzt möglich. Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) führt regelmäßige Plausibilitätsprüfungen durch: Zu hohe Abrechnungen können zu Regressen führen, zu niedrige Abrechnungen zu unnötigem Honorarverlust. Eine systematische Überprüfung der Abrechnungsdaten hilft, den wirtschaftlichen Spielraum der Praxis auszuschöpfen.
Wann gilt das nicht?
In Praxen mit sehr spezialisierten Leistungsspektren oder bei ausschließlich privatärztlicher Tätigkeit gelten andere Abrechnungsregeln. Auch wenn KV-seitig Budgetgrenzen bereits voll ausgeschöpft sind, bringt eine weitere Optimierung kurzfristig keinen Mehrertrag.
Ärzteversichert empfiehlt, die Kassenabrechnung mindestens einmal jährlich durch einen spezialisierten Berater oder Abrechnungsdienstleister prüfen zu lassen, um versteckte Honorarpotenziale zu identifizieren.
Kassenabrechnung-Optimierung ist keine Pflicht, aber finanziell entscheidend, denn jede nicht korrekt abgerechnete EBM-Leistung bedeutet direkte Honorareinbußen für die Praxis.
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