KIM (Kommunikation im Medizinwesen) ist für alle vertragsärztlichen Praxen, die an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen sind, verpflichtend und ermöglicht die datenschutzkonforme digitale Kommunikation im Gesundheitswesen.

Hintergrund

KIM ist der sichere Nachrichtendienst der Telematikinfrastruktur und wurde vom Gesetzgeber als Standard für den digitalen Datenaustausch zwischen Arztpraxen, Krankenhäusern, Krankenkassen und Apotheken eingeführt. Ab dem TI-Anschluss sind Praxen verpflichtet, KIM für vorgeschriebene Kommunikationswege zu nutzen, etwa für die Übermittlung von eArztbriefen. Die Nutzung senkt Honorare, wenn die TI-Anbindung fehlt.

Wann gilt das nicht?

Praxen, die noch nicht an die TI angebunden sind, können KIM technisch nicht nutzen. In der Praxis ist der TI-Anschluss jedoch seit Jahren ebenfalls verpflichtend, weshalb der KIM-Ausschlussfall kaum noch relevant ist.

Ärzteversichert weist darauf hin, dass KIM-Kommunikation nicht nur eine gesetzliche Anforderung, sondern auch ein Qualitätsmerkmal für eine sichere und effiziente Praxiskommunikation darstellt.

KIM-Kommunikation ist für vertragsärztliche Praxen mit TI-Anschluss verpflichtend und ermöglicht die datenschutzgerechte Übermittlung von Arztbriefen und anderen medizinischen Dokumenten.

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