Kinder sind in Deutschland krankenversicherungspflichtig: Kinder PKV-versicherter Ärzte müssen eigenständig in der privaten Krankenversicherung versichert werden, da eine GKV-Familienversicherung für sie nicht möglich ist.
Hintergrund
PKV-Mitglieder genießen keine Familienversicherung wie in der GKV. Für jedes Kind eines PKV-versicherten Arztes muss ein eigener Versicherungsvertrag abgeschlossen werden. PKV-Kindertarife sind im Vergleich zu Erwachsenentarifen oft günstig, können aber bei Vorerkrankungen mit Zuschlägen oder Leistungsausschlüssen versehen werden. Seit der Gesundheitsreform 2009 besteht auch für Kinder PKV-versicherter Eltern kein Kontrahierungszwang im PKV-Basistarif.
Wann gilt das nicht?
Wenn ein Elternteil GKV-pflichtversichert ist und der andere PKV-versichert, kann das Kind unter bestimmten Einkommensbedingungen in der GKV-Familienversicherung des GKV-Elternteils mitversichert werden. Dabei spielt das Einkommen beider Elternteile eine entscheidende Rolle.
Ärzteversichert empfiehlt, bei der Geburt eines Kindes die Versicherungsoption frühzeitig zu prüfen und PKV-Tarife für Kinder sorgfältig zu vergleichen, da die Leistungen und Kosten erheblich variieren können.
Kinder PKV-versicherter Ärzte müssen eigenständig privat krankenversichert werden. Eine beitragsfreie GKV-Familienversicherung steht Kindern von PKV-Mitgliedern nicht offen.
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