Krankenhaustagegeld ist kein verpflichtender Bestandteil der PKV, sondern eine optionale Zusatzleistung, die Ärzten während eines stationären Krankenhausaufenthalts eine tägliche Pauschale auszahlt.
Hintergrund
Die PKV übernimmt grundsätzlich die Behandlungskosten im Krankenhaus. Das Krankenhaustagegeld ist eine gesonderte Geldleistung, die unabhängig von tatsächlichen Kosten pro Krankenhaustag ausgezahlt wird und Mehraufwendungen, zum Beispiel für Zuzahlungen, Transfers oder Verdienstausfall bei Selbstständigen, abfedert. Die Tagessätze liegen je nach Tarif zwischen 10 und über 100 Euro pro Tag und sind unabhängig von der Höhe der Behandlungskosten.
Wann gilt das nicht?
Für angestellte Ärzte mit gesicherter Lohnfortzahlung und vollständiger PKV-Kostenerstattung ist das Krankenhaustagegeld oft entbehrlich. Selbstständige niedergelassene Ärzte ohne Einkommensabsicherung profitieren dagegen deutlich stärker davon.
Ärzteversichert empfiehlt, Krankenhaustagegeld insbesondere für niedergelassene Praxisinhaber zu prüfen, weil ein längerer Krankenhausaufenthalt ohne laufendes Praxiseinkommen schnell zu erheblichen Liquiditätsproblemen führen kann.
Krankenhaustagegeld ist in der PKV keine Pflicht, sondern ein freiwilliger Baustein, der besonders für selbstständige Ärzte sinnvoll ist, weil er Einkommensverluste bei stationärem Aufenthalt abfedert.
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →