Kreditaufnahme ist für Ärzte keine gesetzliche Pflicht, aber bei Praxisgründungen und Praxisübernahmen praktisch unvermeidbar, da die Investitionssummen das verfügbare Eigenkapital junger Ärzte in der Regel übersteigen.
Hintergrund
Die Kosten für den Kauf einer Bestandspraxis liegen je nach Fachgebiet und Standort zwischen 100.000 und über 500.000 Euro. Hinzu kommen Praxisausstattung, medizinische Geräte und Betriebskapital. Spezialisierte Heilberufekredite von Apobank, Sparkassen und anderen Institutionen bieten Ärzten günstige Konditionen, oft ohne vollständige sofortige Tilgung. Eine durchdachte Finanzierungsstruktur mit gesundem Eigenkapitalanteil von mindestens 20 bis 30 Prozent senkt Zinskosten und Risiken.
Wann gilt das nicht?
Ärzte, die eine Praxis erben, von einem Elternteil übernehmen oder die bereits über erhebliches Eigenkapital verfügen, können auf eine Kreditaufnahme verzichten. Auch bei Praxisneugründungen mit geringem Investitionsvolumen ist Eigenfinanzierung möglich.
Ärzteversichert empfiehlt, vor der Aufnahme eines Heilberufekredits einen unabhängigen Finanzberater einzubeziehen, der Zinsen, Tilgungsmodalitäten und Absicherungsklauseln kritisch vergleicht.
Kreditaufnahme ist keine Pflicht für Ärzte, bei Praxisgründungen und Praxisübernahmen aber wirtschaftlich oft unumgänglich und durch spezialisierte Heilberufekredite gut gestaltbar.
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →