Die Kündigung einer Lebensversicherung ist keine Pflicht und in vielen Fällen nicht die beste Option: Wer frühzeitig kündigt, erhält nur den Rückkaufswert, der deutlich unter den eingezahlten Beiträgen liegen kann.
Hintergrund
Kapitallebensversicherungen und Rentenversicherungen alter Prägung haben oft hohe Abschlusskosten, die in den ersten Jahren fast vollständig verbraucht werden. Bei frühzeitiger Kündigung sind die Verluste entsprechend hoch. Alternativen zur Kündigung sind: Beitragsfreistellung (Versicherung läuft ohne weitere Beitragszahlung weiter), Policendarlehen (Beleihung des Rückkaufswerts), oder der Verkauf der Police auf dem Zweitmarkt, der oft einen höheren Gegenwert bietet als der Rückkaufswert beim Versicherer.
Wann gilt das nicht?
Risiko-Lebensversicherungen, die nur im Todesfall zahlen, haben keinen Rückkaufswert und sollten bei fehlendem Absicherungsbedarf einfach gekündigt werden. Auch Kapitallebensversicherungen mit sehr langer Restlaufzeit und geringer Rendite können es rechtfertigen, den Rückkaufsverlust zu akzeptieren.
Ärzteversichert empfiehlt, vor jeder Kündigung einer Kapitallebensversicherung eine unabhängige Beratung einzuholen und den Rückkaufswert, die Beitragsfreistellung und den Zweitmarktverkauf zu vergleichen.
Die Kündigung einer Lebensversicherung ist keine Pflicht und oft nicht optimal, weil der Rückkaufswert häufig unter den eingezahlten Beiträgen liegt. Beitragsfreistellung oder Policenverkauf sind oft bessere Alternativen.
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