Mahnwesen in der Arztpraxis ist keine gesetzliche Pflicht, aber eine betriebswirtschaftliche Notwendigkeit: Ohne systematisches Forderungsmanagement können offene Rechnungen bei Privatpatienten und Selbstzahlern zu erheblichen Einnahmeverlusten führen.
Hintergrund
GKV-Honorare werden direkt über die KV abgerechnet und sind weitgehend sicher. Bei Privatpatienten und Selbstzahlern hingegen besteht immer das Risiko, dass Rechnungen nicht oder verspätet bezahlt werden. Ein strukturiertes Mahnwesen mit klar definierten Fristen, automatisierten Mahnläufen und einem Eskalationsschema bis zum gerichtlichen Mahnverfahren oder Inkasso sichert das Honorar effektiv. Die Forderung verjährt nach § 195 BGB in drei Jahren.
Wann gilt das nicht?
Gegenüber GKV-Patienten gibt es kein klassisches Mahnwesen, da die Abrechnung über die KV erfolgt. In Praxen mit ausschließlich GKV-Patienten spielt das Privatmahnwesen kaum eine Rolle.
Ärzteversichert empfiehlt, ein automatisiertes Mahnwesen im Praxisverwaltungssystem einzurichten und spätestens bei der zweiten Mahnung einen spezialisierten Abrechnungsdienstleister einzubeziehen.
Mahnwesen ist keine gesetzliche Pflicht für Arztpraxen, aber wirtschaftlich unverzichtbar, da ohne systematisches Forderungsmanagement beachtliche Honorarsummen verloren gehen können.
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