Die Maschinenbruchversicherung ist keine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung für Arztpraxen, gehört aber bei technisch aufwändigen Praxen zum unverzichtbaren Versicherungsschutz.
Hintergrund
Hochwertige medizinische Geräte sind die Grundlage des Praxisbetriebs, aber auch anfällig für kostspielige technische Defekte. Die Maschinenbruchversicherung deckt Schäden ab, die durch interne technische Ursachen entstehen: Bedienungsfehler, Kurzschlüsse, mechanische Defekte oder Softwarefehler. Im Gegensatz zur Sachversicherung, die vor allem externe Einwirkungen wie Feuer oder Einbruch abdeckt, greift die Maschinenbruchversicherung bei internen Schäden. Gerade bei Geräten, die für den täglichen Betrieb unersetzbar sind, können Ausfallzeiten erhebliche Einnahmeverluste bedeuten.
Wann gilt das nicht?
Praxen, bei denen alle teuren Geräte noch unter Herstellergarantie stehen oder durch Leasingverträge mit Servicegarantien abgedeckt sind, haben geringeren Bedarf. Auch Praxen ohne bildgebende oder labordiagnostische Großgeräte kommen häufig ohne diese Versicherung aus.
Ärzteversichert empfiehlt, die Maschinenbruchversicherung bei der Praxisneugründung gemeinsam mit der Praxisinhaltsversicherung zu verhandeln, um optimalen Schutz zu günstigen Konditionen zu erzielen.
Maschinenbruchversicherung ist keine Pflicht, aber für Arztpraxen mit teuren medizinischen Geräten ein unverzichtbarer Schutz vor existenzbedrohenden Reparaturkosten und Betriebsunterbrechungen.
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