Bestimmte Fortbildungen für MFA sind gesetzlich verpflichtend: Hygieneschulungen nach TRBA 250, Einweisungen in Medizinprodukte nach MPDG und Strahlenschutzbelehrungen bei Röntgengeräten sind nicht optional.
Hintergrund
Arztpraxen müssen sicherstellen, dass ihr Personal regelmäßig in sicherheits- und hygienerelevanten Bereichen geschult ist. Darüber hinaus können freiwillige Fortbildungen für MFA, etwa in Praxisorganisation, Abrechnung oder Patientenberatung, als betriebliche Bildungsmaßnahmen vom Arbeitgeber gefördert werden. Die Kosten für verpflichtende und freiwillige Schulungen sind als Betriebsausgaben vollständig steuerlich absetzbar. Bundeseinheitliche Regelungen gelten für die Anerkennungsfortbildung zum/zur Praxismanager/in oder Fachwirt/in im Gesundheitswesen.
Wann gilt das nicht?
MFA-Fortbildungen, die rein privaten Interessen des Mitarbeiters dienen und keinen betrieblichen Bezug haben, können nicht als Betriebsausgaben geltend gemacht werden und unterliegen als Arbeitgeberzuschüsse der Lohnsteuer.
Ärzteversichert empfiehlt Praxisinhabern, jährlich einen Fortbildungsplan für alle MFA zu erstellen, Pflichtschulungen termingerecht durchzuführen und die Kosten sorgfältig zu dokumentieren.
Hygieneschulungen, Medizinprodukte-Einweisungen und Strahlenschutzbelehrungen für MFA sind gesetzlich verpflichtend. Alle Fortbildungskosten sind als Betriebsausgaben vollständig steuerlich absetzbar.
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