Der Tarifvertrag für MFA (TV MFA, abgeschlossen zwischen VzÄ und verdi) ist für Praxisinhaber nicht automatisch bindend, gilt aber als branchenüblicher Standard, und MFA-Gehälter müssen mindestens den gesetzlichen Mindestlohn erfüllen.

Hintergrund

Praxisinhaber sind an den TV MFA nur dann gebunden, wenn sie Mitglied im Arbeitgeberverband oder ein individueller Tarifvertrag vereinbart wurde. Der TV MFA legt Mindestgehälter nach Berufsjahren, Urlaubsansprüche und Weihnachtsgeld fest. Wer unter den Tarifsätzen zahlt, riskiert erhöhte Fluktuation und Schwierigkeiten bei der Personalgewinnung. Seit 2015 gilt in Deutschland der gesetzliche Mindestlohn, der für alle MFA-Stellen eine absolute Untergrenze setzt.

Wann gilt das nicht?

Praxisinhaber ohne Verbandsmitgliedschaft und ohne Tarifbindung können Gehälter frei verhandeln, solange sie den Mindestlohn einhalten. In der Praxis orientieren sich die meisten Praxen jedoch am TV MFA, um wettbewerbsfähige Gehaltsangebote zu machen.

Ärzteversichert empfiehlt, MFA-Gehälter regelmäßig mit den aktuellen TV MFA-Sätzen abzugleichen, weil Unterbezahlung heute zunehmend zu einer ernsthaften Herausforderung bei der Personalgewinnung wird.

Der TV MFA ist für Praxisinhaber ohne Verbandsmitgliedschaft nicht zwingend bindend, setzt aber den Branchenstandard. Mindestlohnunterschreitung ist gesetzlich verboten und kann zu empfindlichen Bußgeldern führen.

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