Die gesetzliche Regulierung von Medizinischen Versorgungszentren nach § 95 SGB V ist für alle MVZ-Betreiber bindend: Trägerbeschränkungen, Zulassungsvoraussetzungen und Berichtspflichten gegenüber der KV sind nicht optional.
Hintergrund
MVZ-Regulierung umfasst mehrere Ebenen: die Trägerbeschränkung (nur zugelassene Ärzte, Krankenhäuser, gemeinnützige Einrichtungen dürfen MVZ betreiben), die Pflicht zur Zulassung durch den Zulassungsausschuss der KV, die Beschäftigungsvoraussetzungen für angestellte Ärzte und Meldepflichten gegenüber der KV. Mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz und späteren Reformgesetzen wurden die Trägerbeschränkungen verschärft, um investorengetriebene MVZ zu regulieren.
Wann gilt das nicht?
Wer kein MVZ betreibt, unterliegt nicht der MVZ-Regulierung. Für klassische Einzel- und Gemeinschaftspraxen gelten eigene, weniger komplexe Zulassungsvoraussetzungen.
Ärzteversichert empfiehlt MVZ-Betreibern, alle regulatorischen Änderungen durch einen auf Vertragsarztrecht spezialisierten Anwalt regelmäßig prüfen zu lassen, da gesetzliche Reformprozesse die MVZ-Landschaft kontinuierlich verändern.
MVZ-Regulierung nach § 95 SGB V ist für alle MVZ-Betreiber zwingend. Trägerbeschränkungen, Zulassungspflicht und Berichtspflichten gegenüber der KV sind verbindlich einzuhalten.
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →