Nachhaltige Investitionen sind für Ärzte steuerlich nicht gesondert absetzbar: ESG-Fonds, Grüne Anleihen und nachhaltige ETFs unterliegen denselben Steuerregeln wie konventionelle Kapitalanlagen.
Hintergrund
In Deutschland gibt es keinen steuerlichen Bonus für nachhaltige Geldanlagen. Kapitalerträge aus nachhaltigen Fonds werden mit 25 Prozent Abgeltungssteuer plus Solidaritätszuschlag besteuert, genau wie konventionelle Investments. Gewinne aus dem Verkauf nachhaltiger Wertpapiere unterliegen der Abgeltungssteuer, Dividenden ebenfalls. Lediglich bei der betrieblichen Altersvorsorge oder bestimmten steuerbegünstigten Sparformen (z. B. Riester) können nachhaltige Fondslösungen indirekt steuerliche Vorteile bieten.
Wann gilt das nicht?
Wenn nachhaltige Investitionen in Praxisgeräte oder Energiesparmaßnahmen fließen, etwa eine Photovoltaikanlage auf dem Praxisdach, können diese als Betriebsausgaben oder über Sonderabschreibungen steuerlich wirken.
Ärzteversichert empfiehlt Ärzten, nachhaltige Investitionen nicht primär aus steuerlichen Erwägungen zu wählen, sondern nach Rendite, Risikoprofil und persönlicher Werteorientierung zu entscheiden.
Nachhaltige Investitionen sind für Ärzte steuerlich nicht absetzbar. Kapitalerträge aus ESG-Fonds unterliegen denselben Steuerregeln wie konventionelle Anlagen, ein grüner Steuerbonus existiert in Deutschland nicht.
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →