Niederlassungs-Vorbereitung ist keine gesetzliche Pflicht, aber jeder Arzt, der eine Praxis eröffnen möchte, muss die Voraussetzungen für Kassenzulassung, Praxisfinanzierung und Berufshaftpflicht erfüllen.
Hintergrund
Eine Praxisniederlassung erfordert eine Approbation, eine abgeschlossene Weiterbildung im jeweiligen Fachgebiet und eine Kassenzulassung über den Zulassungsausschuss der KV. Daneben sind betriebswirtschaftliche Planung, Finanzierungskonzept, Standortwahl, Praxiskonzept und Versicherungsschutz vor der Eröffnung zu klären. Seminare und Beratungsleistungen zur Praxisgründung, angeboten von Kammern, KV und privaten Anbietern, sind freiwillig, aber empfehlenswert.
Wann gilt das nicht?
Ärzte, die als angestellte Ärzte in einem MVZ oder einer Gemeinschaftspraxis tätig werden wollen, benötigen keine eigene Niederlassungszulassung. Sie benötigen aber ebenfalls Approbation und Facharztanerkennung.
Ärzteversichert empfiehlt, die Niederlassungsvorbereitung mindestens zwei Jahre vor dem geplanten Starttermin zu beginnen, da Zulassungsverfahren, Praxissuche und Finanzierungsplanung erhebliche Vorlaufzeiten erfordern.
Niederlassungs-Vorbereitung ist keine formale Pflicht, aber ohne sorgfältige Planung von Zulassung, Finanzierung und Versicherungsschutz kann eine Praxisgründung scheitern oder mit erheblichen Kosten verbunden sein.
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →