Nießbrauchgestaltungen bei Immobilien bieten für Ärzte steuerliche Vorteile: Der Nießbraucher erzielt Mieteinnahmen und kann Werbungskosten abziehen, während die Schenkungsteuer durch den Nießbrauchsvorbehalt reduziert wird.

Hintergrund

Beim Nießbrauch überträgt der Eigentümer das Eigentum an einer Immobilie (z. B. auf Kinder), behält aber das Nutzungsrecht (Nießbrauch). Steuerlich bleibt der Nießbraucher mit den Mieteinnahmen einkommensteuerpflichtig und kann Werbungskosten wie Abschreibungen, Zinsen und Reparaturen abziehen. Der Wert des Nießbrauchsrechts mindert den schenkungsteuerlichen Wert des übertragenen Eigentums erheblich. Diese Gestaltung ist ein häufig genutztes Instrument in der Vermögensnachfolgeplanung für Ärzte.

Wann gilt das nicht?

Der Nießbrauch muss fremdüblich und tatsächlich gelebt werden, sonst erkennt das Finanzamt die steuerliche Gestaltung nicht an. Unentgeltlicher Nießbrauch ohne tatsächliche Nutzung ist steuerlich riskant.

Ärzteversichert empfiehlt, Nießbrauchgestaltungen stets in Abstimmung mit einem Steuerberater und Notar zu strukturieren, da fehlerhafte Vertragsgestaltungen die steuerlichen Vorteile zunichtemachen können.

Nießbrauch ist kein direkter Steuerabzug, bietet aber durch Werbungskostenabzug beim Nießbraucher und Reduzierung des Schenkungsteuerwertes erhebliche steuerliche Vorteile bei der Immobilienübertragung.

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