Notarzt-Absicherung ist keine explizit gesetzlich vorgeschriebene Pflicht, aber in der Praxis unverzichtbar: Ohne eine Berufshaftpflichtversicherung, die Notarzt-Einsätze einschließt, haftet der Arzt im Schadensfall unbegrenzt mit dem Privatvermögen.
Hintergrund
Im Notarztdienst entscheiden Ärzte unter Zeitdruck über lebensrettende Maßnahmen. Fehler können zu schweren Schäden führen und erhebliche Schadensersatzforderungen auslösen. Eine Berufshaftpflichtversicherung, die explizit Notarztdienste einschließt, schützt den Arzt vor diesen Risiken. Manche Krankenhäuser schließen für ihre im Notarztdienst tätigen Ärzte eine Sammelpolice ab; bei freiberuflichen Notarzt-Diensten muss der Arzt selbst für ausreichenden Versicherungsschutz sorgen.
Wann gilt das nicht?
Für fest angestellte Krankenhausärzte, die im Rahmen ihrer Klinikstelle Notarztdienste leisten, übernimmt in der Regel das Krankenhaus die Haftung. Eine private Zusatzabsicherung ist dann weniger dringend, aber empfehlenswert.
Ärzteversichert empfiehlt, den Versicherungsschutz für Notarztdienste explizit mit dem Versicherer zu klären und im Zweifel eine separate Notarzt-Zusatzdeckung abzuschließen.
Notarzt-Absicherung ist keine formale Pflicht, aber ohne passende Berufshaftpflicht droht bei Behandlungsfehlern im Notarztdienst unbegrenzte persönliche Haftung.
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →