Die korrekte Abrechnung von Notdienstleistungen ist für am Notdienst teilnehmende Vertragsärzte eine abrechnungsrechtliche Pflicht: Alle erbrachten Leistungen müssen nach EBM fristgerecht bei der KV eingereicht werden.
Hintergrund
Der vertragsärztliche Bereitschaftsdienst wird über die KV organisiert. Ärzte, die im ärztlichen Bereitschaftsdienst eingesetzt sind, rechnen die erbrachten Leistungen über spezielle EBM-Ziffern ab, die höhere Bewertungspunkte als Regelleistungen aufweisen. Eine korrekte Dokumentation des Behandlungsbeginns, der Diagnose und der erbrachten Maßnahmen ist Voraussetzung für die erfolgreiche Abrechnung. Die Abrechnungsunterlagen müssen zeitnah nach dem Dienstende eingereicht werden.
Wann gilt das nicht?
Ärzte, die keinen Bereitschaftsdienst ableisten, sind von dieser Abrechnungspflicht befreit. Auch privatärztliche Notfallbehandlungen außerhalb des organisierten Bereitschaftsdienstes folgen eigenen Abrechnungsregeln nach GOÄ.
Ärzteversichert empfiehlt, Notdienstleistungen direkt nach dem Einsatz zu dokumentieren und Abrechnungsunterlagen vollständig und zeitnah einzureichen, um keine Honoraransprüche zu verlieren.
Notdienst-Abrechnung ist für teilnehmende Vertragsärzte Pflicht. Alle Leistungen müssen nach EBM dokumentiert und fristgerecht bei der KV eingereicht werden, da spätere Nachreichungen ausgeschlossen sind.
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