Das Notfalldatenmanagement (NFDM) auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) ist für Ärzte keine gesetzliche Pflicht, aber eine abrechnungsfähige Leistung, die auf Patientenwunsch angeboten werden sollte.
Hintergrund
Das NFDM ermöglicht die Hinterlegung wichtiger medizinischer Notfallinformationen wie Diagnosen, Medikamente, Allergien und Kontaktdaten auf der eGK. Patienten können beantragen, dass ihr behandelnder Arzt die NFDM-Daten anlegt oder aktualisiert. Diese Leistung ist über EBM-Ziffern abrechnungsfähig. Die Pflicht zur Anlage besteht nicht; Ärzte können sie im Rahmen der Möglichkeiten ihres Praxisverwaltungssystems und TI-Anschlusses anbieten.
Wann gilt das nicht?
Praxen ohne Telematikinfrastruktur-Anschluss können NFDM technisch nicht nutzen. Da die TI-Anbindung jedoch seit Jahren verpflichtend ist, ist dieser Ausschlussfall heute kaum noch relevant.
Ärzteversichert empfiehlt Hausärzten und anderen koordinierend tätigen Ärzten, NFDM aktiv anzubieten, da es die Notfallversorgung ihrer Patienten verbessert und gleichzeitig über EBM vergütet wird.
NFDM ist für Ärzte keine Pflicht, aber eine sinnvolle und abrechnungsfähige Leistung, die die Notfallversorgung von Patienten verbessert und auf Wunsch des Patienten anzulegen ist.
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