Online-Terminbuchung ist für Arztpraxen aktuell keine gesetzliche Pflicht, wird aber durch die zunehmende Digitalisierung des Gesundheitswesens und die Erwartungen der Patienten zum faktischen Standard.
Hintergrund
Patienten suchen zunehmend nach Praxen, die Online-Terminbuchung anbieten. Portale wie Doctolib, Jameda oder praxiseigene Buchungstools sind weit verbreitet. Die Einführung von Online-Terminbuchung kann den Telefon-Aufwand in der Praxis deutlich reduzieren, Leerläufe minimieren und die Patientenzufriedenheit erhöhen. Datenschutzrechtlich muss die Online-Terminbuchung DSGVO-konform sein, was eine Datenschutzfolgenabschätzung und entsprechende Verarbeitungsvereinbarungen erfordert.
Wann gilt das nicht?
Praxen mit sehr kleinem Patientenstamm, ausgelasteten Terminkalendern oder in ländlichen Regionen mit wenig technikaffiner Klientel können auf Online-Terminbuchung verzichten, ohne Nachteile zu erleiden.
Ärzteversichert empfiehlt, vor der Einführung einer Online-Terminbuchungslösung datenschutzrechtliche Anforderungen zu prüfen und einen Anbieter mit geeignetem Auftragsverarbeitungsvertrag zu wählen.
Online-Terminbuchung ist keine gesetzliche Pflicht für Arztpraxen, aber ein zunehmend wichtiger Standard, der Patientenzufriedenheit steigert und Verwaltungsaufwand reduziert.
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