Ordnungswidrigkeiten sind keine Pflicht, sondern Verstöße: Ärzte, die gegen Datenschutz (DSGVO), Abrechnungsvorschriften, Meldepflichten oder Arbeitgeberpflichten verstoßen, riskieren erhebliche Bußgelder.
Hintergrund
Für Ärzte besonders relevante Ordnungswidrigkeitstatbestände sind: Datenschutzverstöße nach DSGVO (bis zu 20 Millionen Euro Bußgeld), fehlerhafte Abrechnungen nach EBM oder GOÄ (können als Betrug gewertet werden), Verstöße gegen Hygieneverordnungen, Meldeverstöße nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) sowie Verstöße gegen das Arbeitsschutzgesetz oder die Arbeitszeitvorschriften. Das Ordnungswidrigkeitenrecht unterscheidet sich vom Strafrecht durch geringere Schwere, aber auch Bußgelder können existenzgefährdend sein.
Wann gilt das nicht?
Ärzte, die gesetzliche Pflichten vollständig und korrekt einhalten, haben kein Ordnungswidrigkeitsrisiko. Regelmäßige Compliance-Checks und Schulungen schützen vor unbeabsichtigten Verstößen.
Ärzteversichert empfiehlt, einen Compliance-Beauftragten oder spezialisierten Rechtsanwalt hinzuzuziehen, wenn die Praxis komplexere Strukturen oder erhöhte regulatorische Anforderungen hat.
Ordnungswidrigkeiten sind Verstöße, keine Pflicht. Ärzte können durch Datenschutzverstöße, Abrechnungsfehler und Meldeverstöße erhebliche Bußgelder riskieren, die durch regelmäßige Compliance-Maßnahmen vermieden werden können.
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