Für in der Transplantationsmedizin tätige Ärzte ist das Transplantationsgesetz (TPG) bindend. Für alle Ärzte gilt zudem eine Aufklärungspflicht gegenüber Patienten, die das Thema Organspende ansprechen.

Hintergrund

Das Transplantationsgesetz (TPG) regelt Entnahme, Vermittlung und Übertragung von Organen. Es schreibt vor, dass Organentnahmen nur nach Feststellung des Hirntods durch zwei unabhängige Ärzte und nach vorliegender Zustimmung des Verstorbenen oder seiner Angehörigen erfolgen dürfen. Krankenhäuser mit Intensivstationen sind nach § 9a TPG verpflichtet, Transplantationsbeauftragte zu benennen. Die Reform 2020 führte die doppelte Widerspruchslösung in Deutschland nicht ein, sondern verbesserte die Entscheidungsinfrastruktur.

Wann gilt das nicht?

Ärzte ohne Bezug zur Intensivmedizin oder Transplantationsmedizin sind von den spezifischen TPG-Pflichten für Transplantationsbeauftragte nicht betroffen. Allgemeine Informationspflichten gegenüber Patienten zur Organspende gelten für alle Ärzte.

Ärzteversichert empfiehlt, Organspende als Beratungsthema regelmäßig in der hausärztlichen Praxis anzusprechen und Patienten bei der Erstellung eines Organspendeausweises zu unterstützen.

Das Transplantationsgesetz ist für in der Transplantationsmedizin tätige Ärzte bindend. Alle Ärzte haben Aufklärungspflichten zur Organspende und sollten Grundkenntnisse des Organspenderechts besitzen.

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