Die Pensionszusage ist für Ärzte keine gesetzliche Pflicht, sondern eine freiwillige betriebliche Altersvorsorgeform, die vor allem für Ärzte in GmbH-Strukturen durch Pensionsrückstellungen erhebliche Steuervorteile schafft.
Hintergrund
Durch eine Pensionszusage verpflichtet sich die GmbH, dem angestellten Gesellschafter-Geschäftsführer im Ruhestand eine monatliche Rente zu zahlen. Die dafür gebildeten Rückstellungen mindern den GmbH-Gewinn und reduzieren die Körperschaftsteuer. Dies macht die Pensionszusage zu einem effektiven Steuerstundungsinstrument. Allerdings sind die bilanziellen Risiken erheblich: Im Falle einer Insolvenz oder schlechten Unternehmensperformance können Pensionsversprechen nicht eingehalten werden, wenn keine ausreichenden Aktiva vorhanden sind.
Wann gilt das nicht?
Für niedergelassene Einzelärzte ohne GmbH ist die Pensionszusage kein relevantes Instrument. Auch für Praxen in wirtschaftlich schwieriger Lage ist die Pensionszusage risikobehaftet.
Ärzteversichert empfiehlt, die Pensionszusage als Altersvorsorge-Baustein immer im Gesamtkontext der Vorsorgestrategie zu prüfen und nicht als alleiniges Altersvorsorge-Instrument zu nutzen.
Pensionszusagen sind für Ärzte freiwillig, bieten aber in GmbH-Strukturen durch Pensionsrückstellungen erhebliche Steuerersparnisse. Eine sorgfältige Strukturierung mit Steuerberatern ist unverzichtbar.
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