Für niedergelassene Arztpraxen gibt es keinen gesetzlich vorgeschriebenen Personalschlüssel, anders als für Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäuser. Dennoch empfehlen die KBV und Fachgesellschaften Richtwerte für eine wirtschaftlich und qualitätssichernde Personalausstattung.

Hintergrund

Die Frage, wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine Arztpraxis benötigt, hängt vom Fachgebiet, dem Patientenaufkommen und den angebotenen Leistungen ab. Die KBV und einzelne KV-Bezirke haben Praxisleitfäden entwickelt, die Orientierungswerte für das Verhältnis zwischen Arztsitzen und MFA geben. Eine unterbesetzte Praxis riskiert Qualitätsprobleme, Personalüberlastung und sinkende Patientenzufriedenheit; eine überbesetzte Praxis belastet unnötig die Betriebskosten.

Wann gilt das nicht?

In bestimmten Versorgungsbereichen wie Dialyseeinrichtungen oder stationären medizinischen Einrichtungen gibt es spezifische Personalvorschriften. Für klassische Vertragsarztpraxen bleibt die Personalplanung in der Verantwortung des Praxisinhabers.

Ärzteversichert empfiehlt, die Personalausstattung regelmäßig anhand von Kennzahlen wie Patientenanzahl, Scheinzahl pro Quartal und Umsatz je Mitarbeiter zu bewerten und an tatsächlichen Bedarf anzupassen.

Für Arztpraxen gibt es keinen gesetzlich vorgeschriebenen Personalschlüssel. KBV-Richtwerte helfen bei der Personalplanung, die Entscheidung liegt aber beim Praxisinhaber.

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