Pflegeheim-Kosten müssen Ärzte wie alle anderen Versicherten selbst tragen, soweit die Leistungen der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung den Eigenbeitrag nicht decken. Der monatliche Eigenanteil in stationären Pflegeeinrichtungen beträgt bundesweit im Durchschnitt über 2.000 Euro.

Hintergrund

Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung zahlt ab Pflegegrad 2 einen festen Zuschuss für vollstationäre Pflege, der unabhängig von den tatsächlichen Heimkosten ist. Der verbleibende Eigenanteil für Unterkunft, Verpflegung und pflegebedingte Kosten liegt je nach Bundesland und Einrichtung deutlich höher. Für Ärzte mit hohem Einkommensniveau und entsprechendem Vermögen bedeutet das: ohne ergänzende Pflegezusatzversicherung müssen erhebliche Rücklagen gebildet werden. PKV-versicherte Ärzte erhalten in der Regel bessere Pflegeleistungen, aber auch in der PKV ist der Pflegeschutz häufig nicht ausreichend.

Wann gilt das nicht?

Ärzte mit sehr umfangreichem Vermögen oder Immobilienbesitz können Pflegeheimkosten gegebenenfalls aus dem Vermögen finanzieren. Für Sozialhilfeleistungen bei erschöpftem Vermögen können unterhaltspflichtige Kinder herangezogen werden (Elternunterhalt).

Ärzteversichert empfiehlt, die Pflegeheimfinanzierung frühzeitig in die Altersvorsorgeplanung einzubeziehen und eine private Pflegezusatzversicherung abzuschließen, bevor der Gesundheitszustand die Aufnahme erschwert.

Pflegeheimkosten müssen Ärzte selbst finanzieren. Der monatliche Eigenanteil übersteigt regelmäßig 2.000 Euro, daher ist eine frühzeitige private Pflegeabsicherung für Ärzte unverzichtbar.

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