Eine Pflegezusatzversicherung ist für Ärzte keine gesetzliche Pflicht, aber angesichts der erheblichen Versorgungslücke zwischen den Leistungen der Pflegepflichtversicherung und den tatsächlichen Pflegekosten eine dringend empfehlenswerte Ergänzung.
Hintergrund
Die gesetzliche und private Pflegepflichtversicherung übernimmt nur einen Teil der Pflegeheimkosten. Der durchschnittliche monatliche Eigenanteil in stationären Einrichtungen liegt bundesweit bei über 2.000 Euro. Drei Formen der Pflegezusatzversicherung stehen zur Verfügung: Pflege-Tagegeld (zahlt festen Betrag je Pflegetag), Pflegekostenversicherung (erstattet nachgewiesene Kosten) und Pflegerente (zahlt monatliche Rente ab bestimmtem Pflegegrad). Für Ärzte ist das Pflege-Tagegeld oft besonders flexibel, da es auch informelle Pflegearrangements ermöglicht.
Wann gilt das nicht?
Ärzte mit sehr hohem Vermögen können auf eine Pflegezusatzversicherung verzichten und Pflegekosten aus Rücklagen bestreiten. Allerdings können Pflegekosten über viele Jahre die Ersparnisse erheblich belasten.
Ärzteversichert empfiehlt, eine Pflegezusatzversicherung so früh wie möglich abzuschließen, da die Prämien mit zunehmendem Alter steigen und Vorerkrankungen zu Ausschlüssen oder Zuschlägen führen können.
Eine Pflegezusatzversicherung ist für Ärzte freiwillig, aber ratsam. Sie schließt die erhebliche Lücke zwischen Pflegepflichtleistungen und dem tatsächlichen Eigenanteil von oft über 2.000 Euro monatlich.
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →