Ein Vergleich von Pflegezusatzversicherungen ist für Ärzte keine gesetzliche Pflicht, aber angesichts erheblicher Unterschiede bei Leistungsumfang, Beitragshöhe und Vertragsbedingungen zwischen den Anbietern sehr ratsam.
Hintergrund
Pflegezusatzversicherungen unterscheiden sich in drei wesentlichen Dimensionen: dem versicherten Modell (Tagegeld, Kostenerstattung, Pflegerente), den versicherten Pflegegraden und dem garantierten Leistungsniveau. Staatlich geförderte Pflegezusatzversicherungen (Pflege-Bahr) bieten niedrige Prämien ohne Gesundheitsprüfung, aber auch begrenzte Leistungen. Klassische private Pflegezusatzversicherungen bieten höheren Schutz, erfordern aber eine Gesundheitsprüfung. Für Ärzte mit privatem Krankenversicherungsschutz lohnt sich ein Vergleich bei spezialisierten Anbietern, die auf freie Berufe ausgerichtet sind.
Wann gilt das nicht?
Wer bereits eine umfassende Pflegezusatzversicherung besitzt und regelmäßig prüft, muss keinen erneuten Vergleich durchführen. Ein Wechsel ist aufgrund von Gesundheitsprüfungen mit zunehmendem Alter schwieriger.
Ärzteversichert empfiehlt, einen unabhängigen Versicherungsmakler hinzuzuziehen, der Pflegezusatztarife für Ärzte spezialisiert vergleicht und nicht an einzelne Anbieter gebunden ist.
Ein Pflegezusatzversicherung-Vergleich ist für Ärzte keine Pflicht, aber wegen erheblicher Leistungsunterschiede empfehlenswert. Ein früher Abschluss vermeidet Prämienerhöhungen durch Alter und Vorerkrankungen.
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →