Eine Photovoltaikanlage auf der Praxis ist für Ärzte bundesweit keine gesetzliche Pflicht, aber einige Bundesländer wie Baden-Württemberg und Bayern haben eine Solarpflicht für Neubauten und wesentliche Dachsanierungen eingeführt.

Hintergrund

Die Solarpflicht ist Ländersache und betrifft je nach Bundesland Neubauten, Parkplätze und grundlegend sanierte Gebäude. Für Ärzte als Praxisinhaber oder Eigentümer des Praxisgebäudes bedeutet dies: Bei Neubau oder umfassender Dachsanierung sollte geprüft werden, ob eine Solarpflicht greift. Unabhängig von gesetzlichen Anforderungen kann eine PV-Anlage für Praxen wirtschaftlich sinnvoll sein, da die Betriebskosten für Strom gesenkt und steuerliche Abschreibungen genutzt werden können. Seit 2023 gilt für viele kleine PV-Anlagen Ertragssteuerfreiheit.

Wann gilt das nicht?

Mietende Ärzte in Praxisgebäuden haben keinen Einfluss auf die Installation von PV-Anlagen, da dies Aufgabe des Gebäudeeigentümers ist. Auch denkmalgeschützte Gebäude sind häufig von Solarpflichten ausgenommen.

Ärzteversichert empfiehlt Praxisinhabern, die Wirtschaftlichkeit einer PV-Anlage individuell zu berechnen und steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten mit einem Steuerberater zu prüfen, insbesondere wenn ohnehin eine Dachsanierung geplant ist.

Photovoltaik auf der Praxis ist bundesweit keine Pflicht für Ärzte, kann aber je nach Bundesland bei Neubauten vorgeschrieben sein. Steuerlich ist eine PV-Anlage oft attraktiv und kann die Betriebskosten senken.

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