Eine PKV-Anwartschaft ist für Ärzte keine Pflicht, aber ein wichtiges Instrument, um das Recht auf Rückkehr in den bestehenden PKV-Tarif ohne erneute Gesundheitsprüfung und ohne Alterseinstufung zu sichern.
Hintergrund
Die PKV-Anwartschaft wird abgeschlossen, wenn ein Arzt vorübergehend nicht PKV-versichert sein kann, etwa bei Eintritt in ein Beamtenverhältnis mit Beihilfeanspruch, Elternzeit mit GKV-Pflichtversicherung, Auslandsaufenthalt oder kurzzeitiger Anstellung unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze. Durch die Anwartschaft bleibt der Vertrag ruhend erhalten. Bei Rückkehr in die PKV entfallen erneute Gesundheitsprüfung und Altersanpassung der Einstufung. Es werden zwei Formen unterschieden: die kleine Anwartschaft (nur Alterungsrückstellungen gesichert) und die große Anwartschaft (voller Leistungsanspruch bei Bedarf).
Wann gilt das nicht?
Ärzte, die dauerhaft in der GKV verbleiben möchten oder kein Interesse an einer späteren PKV-Mitgliedschaft haben, benötigen keine Anwartschaft. Wer die PKV komplett aufgibt und sich nicht zurückkehren möchte, kann die Anwartschaft kündigen.
Ärzteversichert empfiehlt, bei vorübergehenden Phasen ohne PKV-Zugang immer die Anwartschaftsoptionen des bestehenden PKV-Anbieters zu prüfen, da die Kosten oft gering sind und erhebliche spätere Vorteile bieten.
Die PKV-Anwartschaft ist keine Pflicht, aber für Ärzte in vorübergehenden GKV-Phasen wertvoll. Sie sichert die Rückkehr in den PKV-Tarif ohne Gesundheitsprüfung und verhindert schlechtere Konditionen nach der Unterbrechung.
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