Der PKV-Basistarif ist für Ärzte kein vorgeschriebenes Versicherungsmodell, sondern ein gesetzlich geregelter Auffangtarif, in den PKV-Versicherte wechseln können, wenn sie ihre regulären PKV-Beiträge nicht mehr zahlen können.

Hintergrund

Jeder private Krankenversicherer ist nach § 12 VAG verpflichtet, einen Basistarif anzubieten, dessen Beitrag den durchschnittlichen GKV-Höchstbeitrag nicht übersteigen darf. Der Tarif bietet Leistungen auf GKV-Niveau. Aufnahme ist ohne Gesundheitsprüfung möglich. Ärzte können in den Basistarif wechseln, wenn sie in finanzielle Schwierigkeiten geraten oder keine Beiträge mehr zahlen können. Hilfebedürftige erhalten eine weitere Beitragsreduzierung auf 50 Prozent. Als behandelnde Ärzte müssen Kassenärzte Basistarif-Patienten zu GKV-Konditionen behandeln.

Wann gilt das nicht?

Für Ärzte mit regulärer PKV-Absicherung ist der Basistarif kein relevantes Thema. Ein freiwilliger Wechsel in den Basistarif ohne Notlage lohnt sich in der Regel nicht, da die Leistungen deutlich schlechter als in regulären PKV-Tarifen sind.

Ärzteversichert empfiehlt, bei finanziellen Engpässen zunächst Beitragsoptimierungen oder Tarifwechsel innerhalb der PKV zu prüfen, bevor der Basistarif als letztes Mittel genutzt wird.

Der PKV-Basistarif ist keine Pflicht für Ärzte als Versicherte, sondern ein gesetzliches Auffangnetz bei Zahlungsunfähigkeit. Er bietet GKV-gleichwertige Leistungen mit begrenztem Beitrag, ist aber kein empfehlenswerter Regeltarif.

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