Verbeamtete Ärzte erhalten Beihilfeleistungen ihres Dienstherrn für Krankheits-, Pflege- und Geburtskosten. Eine ergänzende PKV-Beihilferestkostenversicherung ist keine Pflicht, aber praktisch unverzichtbar, da die Beihilfe nur einen Teil der Kosten abdeckt.
Hintergrund
Die Beihilfe des Dienstherrn übernimmt je nach Bundesland und Familienstand 50 bis 80 Prozent der beihilfefähigen Aufwendungen. Den verbleibenden Eigenanteil müssen beamtete Ärzte selbst tragen. Hierfür bieten private Krankenversicherer spezielle Beihilferestkosten-Tarife an, die exakt auf den jeweiligen Beihilfebemessungssatz abgestimmt sind. Ohne diese Ergänzungsversicherung müssten beamtete Ärzte erhebliche Kosten aus eigener Tasche zahlen. Eine GKV-Mitgliedschaft ist für Beamte in der Regel teuer, da keine Arbeitgeberzuschüsse möglich sind.
Wann gilt das nicht?
Beamte, die aus persönlichen Gründen auf Beihilfe verzichten und stattdessen freiwillig GKV-versichert sind, benötigen keine Beihilfe-PKV. Dieser Weg ist aber für die meisten beamteten Ärzte finanziell unvorteilhaft.
Ärzteversichert empfiehlt verbeamteten Ärzten, einen Beihilferestkosten-Tarif zu wählen, der den aktuellen Beihilfesatz optimal ergänzt und bei Beförderungen oder Familienzuwachs angepasst werden kann.
Eine PKV-Beihilfeversicherung ist für verbeamtete Ärzte keine Pflicht, aber praktisch notwendig, um den von der Beihilfe nicht gedeckten Eigenanteil der Krankheitskosten abzusichern.
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →