Der PKV-Beitragsentlastungstarif im Alter ist für Ärzte keine Pflicht, aber private Krankenversicherer sind nach § 204 VVG gesetzlich verpflichtet, einen solchen Tarif anzubieten. Ein frühzeitiger Abschluss senkt die PKV-Beiträge im Rentenalter erheblich.

Hintergrund

Im Rentenalter steigen PKV-Beiträge, während das Einkommen sinkt. Der Beitragsentlastungstarif bildet im Erwerbsleben Rückstellungen, die ab einem vereinbarten Alter zur Beitragsreduzierung eingesetzt werden. Je früher der Tarif abgeschlossen wird, desto geringer sind die monatlichen Zusatzbeiträge und desto höher die spätere Entlastung. Für Ärzte, die aufgrund langjähriger PKV-Mitgliedschaft hohe Alterungsrückstellungen aufgebaut haben, kann die Entlastung erheblich sein. Wer im Alter auf Rentenversorgungswerksleistungen angewiesen ist, profitiert besonders von einer niedrigen Beitragslast.

Wann gilt das nicht?

Ärzte mit sehr hohem Renteneinkommen, die im Alter keine finanzielle Belastung durch PKV-Beiträge befürchten, profitieren weniger vom Entlastungstarif. Auch wer plant, im Rentenalter in die GKV zu wechseln (sofern möglich), benötigt ihn nicht.

Ärzteversichert empfiehlt, den PKV-Beitragsentlastungstarif spätestens ab dem 40. Lebensjahr abzuschließen, da die Aufwendungen dann noch überschaubar sind und die Rückstellungsbildung ausreichend Zeit hat.

Die PKV-Beitragsentlastung im Alter ist keine Pflicht, aber ein empfehlenswerter Zusatztarif für Ärzte. Ein frühzeitiger Abschluss reduziert die PKV-Beiträge im Rentenalter erheblich und mindert finanzielle Belastungen.

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