Die Beobachtung der PKV-Beitragsentwicklung ist für Ärzte keine gesetzliche Pflicht, aber ein wesentlicher Bestandteil der Finanzplanung, da PKV-Beiträge langfristig steigen und im Ruhestand erhebliche Kosten verursachen können.
Hintergrund
PKV-Versicherer sind nach § 203 VVG berechtigt, Beiträge anzupassen, wenn sich die Leistungsausgaben gegenüber den kalkulierten Werten um mehr als zehn Prozent ändern. Historisch betrachtet stiegen PKV-Beiträge in Deutschland durchschnittlich um zwei bis vier Prozent jährlich. Für Ärzte bedeutet das: Im Rentenalter kann die PKV-Prämie deutlich höher sein als im Erwerbsleben, während das Einkommen sinkt. Wer frühzeitig Beitragsentlastungstarife, Beitragsrückerstattungsoptionen und regelmäßige Tarifüberprüfungen in die Planung einbezieht, kann die Kostensteigerung begrenzen.
Wann gilt das nicht?
Für Ärzte in der GKV spielt die PKV-Beitragsentwicklung keine Rolle. Beamtenärzte mit Beihilfeanspruch profitieren von einer teilweisen Abfederung durch staatliche Beihilfe, sodass die absolute Beitragslast niedriger ist.
Ärzteversichert empfiehlt, die PKV-Beitragsentwicklung regelmäßig zu überprüfen und bei Beitragsanpassungen das Recht auf einen Tarifwechsel innerhalb des Unternehmens ohne erneute Gesundheitsprüfung zu nutzen.
PKV-Beitragsentwicklungen aktiv zu verfolgen ist keine Pflicht, aber für Ärzte wichtig für die Altersvorsorgeplanung. Regelmäßige Tarifüberprüfungen und Beitragsentlastungstarife helfen, die Beitragslast im Rentenalter zu begrenzen.
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