Eine PKV-Beitragsrückerstattung ist kein gesetzlicher Anspruch, sondern eine freiwillige Tarifleistung mancher privater Krankenversicherer, die PKV-Versicherten bei schadenfreien Jahren einen Teil der gezahlten Beiträge zurückerstattet.

Hintergrund

Die Beitragsrückerstattung (BRE) wird in zwei Varianten angeboten: als garantierte BRE nach einer bestimmten Anzahl schadenfreier Monate und als erfolgsabhängige BRE, die vom wirtschaftlichen Ergebnis des Versicherers abhängt. Für gesunde Ärzte kann die BRE erheblich sein und die effektive Jahresprämie um ein bis drei Monatsbeiträge reduzieren. Ärzte müssen abwägen: Keine Rechnungen einzureichen, um die BRE zu erhalten, kann kurzfristig günstiger sein, aber dazu führen, dass Alterungsrückstellungen nicht ausreichend gebildet werden. Die zurückerstatteten Beträge müssen in der Steuererklärung berücksichtigt werden, da sie den abziehbaren Vorsorgeaufwand mindern.

Wann gilt das nicht?

Nicht alle PKV-Tarife bieten eine Beitragsrückerstattung an. In leistungsreichen Jahren mit vielen Arztrechnungen entfällt die BRE. Ärzte mit chronischen Erkrankungen oder regelmäßigem Behandlungsbedarf profitieren weniger.

Ärzteversichert empfiehlt, die BRE als willkommenen Bonus zu betrachten, aber keine Behandlungen aufzuschieben oder auf notwendige Leistungen zu verzichten, nur um die Rückerstattung zu erhalten.

Die PKV-Beitragsrückerstattung ist keine Pflicht, sondern ein freiwilliges Tarifmerkmal. Bei schadenfreien Jahren können Ärzte ein bis drei Monatsbeiträge zurückbekommen, was die effektive PKV-Belastung senkt.

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