Eine gesetzliche Pflicht der PKV, Kurleistungen zu erstatten, besteht nicht pauschal. Ob Kuren erstattet werden, hängt vom individuellen Tarif ab. Medizinisch notwendige Kuren werden in der Regel erstattet, reine Erholungskuren hingegen meist nicht.
Hintergrund
Im PKV-Bereich wird zwischen medizinisch notwendigen Kuren (z. B. Anschlusskurbehandlungen, Heilkuren auf ärztliche Verordnung) und Erholungskuren ohne ärztliche Notwendigkeit unterschieden. Medizinisch indizierte Kuren gelten versicherungsrechtlich als Behandlung und werden in der Regel von der PKV erstattet, wenn sie ärztlich verordnet sind. Viele PKV-Tarife für Ärzte enthalten ausdrückliche Kurleistungsregelungen. Die Höhe der Erstattung für Kurmittel, Unterkunft und Verpflegung variiert je nach Tarif erheblich. Für PKV-versicherte Ärzte ist eine vorherige Prüfung beim Versicherer empfehlenswert.
Wann gilt das nicht?
Einfache Wellnessaufenthalte oder Erholungsreisen ohne medizinische Notwendigkeit werden von der PKV nicht erstattet. Einige günstige PKV-Tarife schließen Kurleistungen explizit aus.
Ärzteversichert empfiehlt, vor Antritt einer Kur schriftlich die Erstattungsfähigkeit beim PKV-Versicherer anzufragen und alle notwendigen ärztlichen Verordnungen und Befunde einzuholen, um Rückfragen zu vermeiden.
Eine generelle PKV-Erstattungspflicht für Kuren besteht nicht. Medizinisch notwendige Kuren mit ärztlicher Verordnung werden von vielen PKV-Tarifen erstattet, Erholungskuren ohne medizinische Indikation hingegen nicht.
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