Die Erstattung von Zahnimplantaten durch die PKV ist keine gesetzliche Pflicht, sondern abhängig vom jeweiligen PKV-Tarif. Hochwertige Volltarife erstatten Implantate in der Regel, während Basis- oder Einstiegstarife sie häufig ausschließen.

Hintergrund

Zahnimplantate gelten nicht als zwingend medizinisch notwendige Standardleistung, da alternative Versorgungen wie Brücken oder Prothesen verfügbar sind. PKV-Tarife mit umfassendem Zahnschutz erstatten Implantate bis zu einer bestimmten Jahres- oder Gesamtgrenze, manchmal auch ohne Mengenbegrenzung. Für PKV-versicherte Ärzte, die in der Regel umfangreichere Tarife haben, besteht oft Implantatschutz. Vor einer kostenintensiven Implantatbehandlung sollten Patienten stets eine Kostenzusage beim PKV-Versicherer einholen, da die Kosten pro Implantat mehrere tausend Euro betragen können.

Wann gilt das nicht?

Tarife mit ausgeschlossenem Implantatatschutz, Basis- oder Spezialtarife sowie der PKV-Notlagentarif erstatten Implantate nicht. Wer keinen Zahnschutz eingeschlossen hat, muss die Kosten vollständig selbst tragen.

Ärzteversichert empfiehlt, den Zahnschutz im PKV-Tarif regelmäßig zu prüfen und bei Bedarf anzupassen, bevor eine aufwändige Zahnsanierung geplant wird.

PKV-Erstattung für Zahnimplantate ist keine Pflicht und hängt vom Tarif ab. Vor der Behandlung sollte immer eine schriftliche Kostenzusage beim PKV-Versicherer eingeholt werden.

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