PKV-versicherte Ärzte bleiben im Ruhestand automatisch in der PKV, da ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung nach jahrelanger Selbstständigkeit oder Privatversicherung in der Regel nicht möglich ist.
Hintergrund
Ein Rückwechsel in die GKV im Rentenalter ist nur möglich, wenn ein Arbeitnehmerverhältnis unterhalb der Versicherungspflichtgrenze eingegangen wird, was für Ärzte im Ruhestand selten der Fall ist. Im Ruhestand entfällt der Arbeitgeberzuschuss zur PKV, was die Belastung erhöht. Allerdings bauen Versicherte durch Alterungsrückstellungen während des Erwerbslebens Kapital auf, das im Alter die Prämienerhöhungen teilweise abfedert. PKV-Versicherte haben zudem das Recht, bei wirtschaftlicher Not in den günstigeren Standardtarif oder Basistarif zu wechseln, ohne Leistungen zu verlieren.
Wann gilt das nicht?
Ärzte, die über ein GKV-pflichtiges Angestelltenverhältnis in die GKV zurückgekehrt sind und dort versicherungspflichtig bleiben, können theoretisch im Rentenalter GKV-Mitglied sein. Dies ist aber für die meisten Ärzte nicht der Standard.
Ärzteversichert empfiehlt, die PKV-Situation im Ruhestand frühzeitig mit einem Versicherungsberater zu planen und Beitragsentlastungstarife sowie Alterungsrückstellungen optimal zu nutzen, um die Belastung im Rentenalter zu minimieren.
PKV-versicherte Ärzte bleiben im Ruhestand in der PKV. Ein Rückwechsel in die GKV ist in der Regel nicht möglich. Frühzeitige Planung mit Beitragsentlastungstarifen mindert die finanzielle Belastung im Rentenalter.
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