PKV-versicherte Ärzte behalten ihre PKV-Mitgliedschaft während der Elternzeit aufrecht, da ein Sonderkündigungsrecht oder ein automatischer Wechsel in die GKV bei Elternzeit nicht besteht. Die Beiträge müssen ohne Arbeitgeberzuschuss selbst finanziert werden.

Hintergrund

Während der Elternzeit ruht das Arbeitsverhältnis, aber die PKV-Pflicht bleibt bestehen. Der Arbeitgeberzuschuss von maximal 50 Prozent des Beitrags entfällt, was die finanzielle Belastung während einer ohnehin einkommensschwachen Phase erhöht. Angestellte Ärzte können prüfen, ob ein Wechsel in die GKV über den Elterngeldbezug möglich ist (nur wenn das Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze fällt). Für selbstständige Ärzte gelten andere Regelungen: Sie können prüfen, ob eine Beitragsreduzierung oder Anwartschaft für die Elternzeitphase sinnvoll ist.

Wann gilt das nicht?

Angestellte Ärzte, deren Einkommen während der Elternzeit dauerhaft unter die Versicherungspflichtgrenze fällt, können in die GKV wechseln. Dies ist aber selten, da Elterngeld als Sozialleistung nicht zur Pflichtversicherung führt.

Ärzteversichert empfiehlt, die PKV-Situation in der Elternzeit frühzeitig mit dem Versicherungsanbieter zu besprechen und Optionen wie Selbstbehalterhöhung oder Beitragsanpassung zu prüfen, um die monatliche Belastung zu senken.

PKV-versicherte Ärzte behalten die PKV während der Elternzeit und müssen Beiträge ohne Arbeitgeberzuschuss selbst zahlen. Eine frühzeitige Planung der Finanzierung ist wichtig, um die Belastung zu minimieren.

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