Ein Vergleich von PKV-Kindertarifen ist für Ärzte keine Pflicht, aber sehr empfehlenswert. Kinder PKV-versicherter Eltern können innerhalb der ersten zwei Monate nach der Geburt ohne Gesundheitsprüfung in die PKV aufgenommen werden, die Tarife unterscheiden sich jedoch erheblich in Leistung und Preis.

Hintergrund

PKV-Kindertarife sind in der Regel günstiger als Erwachsenentarife und decken je nach Tarif Leistungen wie Chefarztbehandlung, Heilpraktiker, Sehhilfen und Kieferorthopädie ab. Ein Kind kann beim selben Anbieter wie ein Elternteil oder auch bei einem anderen Versicherer versichert werden. Bei der Wahl des Anbieters sollten Ärzte auf die langfristige Beitragsstabilität, die Qualität des Kindertarifs und die spätere Überführbarkeit in einen Erwachsenentarif achten. Besonders attraktiv sind Tarife mit niedriger Einstiegsprämie und ohne Gesundheitsfragen.

Wann gilt das nicht?

Kinder, für die ein Elternteil GKV-Mitglied ist, können beitragsfrei in der GKV familienversichert werden. Dies ist oft günstiger als ein PKV-Kindertarif und sollte im Vergleich berücksichtigt werden.

Ärzteversichert empfiehlt, Kindertarife verschiedener PKV-Anbieter anhand der Leistungspakete, Beitragshöhe und Anbieterqualität zu vergleichen und die Entscheidung innerhalb der zweimonatigen Aufnahmefrist ohne Gesundheitsprüfung zu treffen.

PKV-Kindertarife sind für Ärzte keine Pflicht. Ein Vergleich lohnt sich aber: Kinder können ohne Gesundheitsprüfung aufgenommen werden, und die Tarife unterscheiden sich erheblich. Die zweimonatige Frist nach Geburt sollte genutzt werden.

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