PKV Open-House-Aktionen sind keine gesetzliche Pflicht für Ärzte, sondern freiwillige befristete Angebote einzelner Versicherer, die einen PKV-Wechsel ohne vollständige Gesundheitsprüfung oder mit erleichterten Aufnahmebedingungen ermöglichen.

Hintergrund

Open-House-Aktionen werden von PKV-Versicherern gelegentlich als Marketingmaßnahme angeboten und richten sich vor allem an Wechselwillige mit Vorerkrankungen oder an bestimmte Berufsgruppen. Im Rahmen dieser Aktionen gelten vereinfachte Gesundheitsfragen oder es werden bestimmte Vorerkrankungen ohne Risikozuschlag akzeptiert. Für Ärzte mit bestehenden PKV-Verträgen ist ein Wechsel zu einem anderen Anbieter im Regelfall mit dem Verlust von Alterungsrückstellungen verbunden. Open-House-Aktionen können trotzdem interessant sein, wenn ein Arzt einen deutlich günstigeren oder leistungsstärkeren Tarif wechseln möchte.

Wann gilt das nicht?

Für Ärzte ohne relevante Vorerkrankungen ist der reguläre PKV-Markt oft günstiger als Open-House-Angebote, die häufig spezifische Zielgruppen adressieren. Wer einen laufenden PKV-Vertrag hat und zufrieden ist, hat keinen Anlass, Open-House-Aktionen zu nutzen.

Ärzteversichert empfiehlt, Open-House-Aktionen sorgfältig zu prüfen, insbesondere hinsichtlich des Verlusts von Alterungsrückstellungen und der Qualität des neuen Tarifs, bevor ein Wechsel vorgenommen wird.

PKV Open-House-Aktionen sind keine Pflicht für Ärzte, sondern freiwillige befristete Wechselangebote. Sie können für Ärzte mit Vorerkrankungen eine Chance sein, in einen besseren Tarif zu wechseln, erfordern aber sorgfältige Abwägung.

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