Der PKV-Standardtarif ist für Ärzte keine Pflicht, sondern ein gesetzlich vorgeschriebenes Schutztarifangebot für PKV-Versicherte, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen und deren Beitragsbelastung reduziert werden soll.

Hintergrund

Der Standardtarif nach § 257 SGB V richtet sich an PKV-Versicherte, die vor dem 1. Januar 2009 in die PKV eingetreten sind und die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen (u. a. mindestens 10 Jahre PKV-Mitgliedschaft, Alter ab 55 Jahre oder Rentenbezug). Der Beitrag ist auf den GKV-Höchstbeitrag begrenzt, die Leistungen entsprechen GKV-Niveau. Ärzte, die jung und gesund in gute PKV-Tarife eingestiegen sind, werden den Standardtarif in der Regel nicht benötigen. Er ist ein Instrument für Versicherte, die im Alter durch steigende PKV-Beiträge finanziell stark belastet werden und keine andere Entlastungsmöglichkeit haben.

Wann gilt das nicht?

Für Ärzte, die nach dem 1. Januar 2009 PKV-versichert sind, gilt anstelle des alten Standardtarifs der Basistarif als Auffangtarif. Wer umfangreiche PKV-Leistungen benötigt, sollte den Standardtarif wegen seiner GKV-gleichwertigen Leistungen meiden.

Ärzteversichert empfiehlt, den Standardtarif nur als letztes Mittel zu betrachten und stattdessen Beitragsentlastungstarife und Tarifwechsel innerhalb des eigenen PKV-Anbieters zu prüfen, um Beiträge im Alter zu reduzieren.

Der PKV-Standardtarif ist keine Pflicht für Ärzte, sondern ein gesetzliches Auffangnetz für ältere PKV-Versicherte mit hoher Beitragsbelastung. Er ist bei neueren Verträgen durch den Basistarif ersetzt worden.

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