Die Wahl der PKV ist für Ärzte keine gesetzliche Pflicht. Alle Ärzte müssen zwar krankenversichert sein, aber selbstständige und angestellte Ärzte mit Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze können frei zwischen PKV und GKV wählen.

Hintergrund

Niedergelassene Ärzte sind als Selbstständige von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreit und können sich in der PKV oder freiwillig in der GKV versichern. Angestellte Ärzte, deren Gehalt die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt, sind ebenfalls versicherungsfrei und können die PKV wählen. Die PKV bietet Ärzten oft attraktivere Leistungen (Chefarztbehandlung, Einzel- oder Zweibettzimmer) zu wettbewerbsfähigen Prämien aufgrund des Berufsvorteils. Die Mehrheit der selbstständigen Ärzte entscheidet sich für die PKV.

Wann gilt das nicht?

Ärzte in Angestelltenverhältnissen unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze sind gesetzlich krankenversicherungspflichtig und müssen GKV-Mitglied sein. Ein Wechsel in die PKV ist in dieser Situation nicht möglich.

Ärzteversichert empfiehlt, bei der PKV-Wahl nicht nur den aktuellen Beitrag zu vergleichen, sondern auch Faktoren wie Beitragsstabilität, Leistungsumfang und den Anbieterservice zu berücksichtigen, da die PKV-Entscheidung in der Regel lebenslang gilt.

Die PKV-Wahl ist für Ärzte keine Pflicht, aber eine Option. Selbstständige Ärzte können zwischen PKV und freiwilliger GKV wählen. Eine Krankenversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben, die Wahl des Systems aber frei.

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