PKV-Zusatzversicherungen sind für Ärzte keine gesetzliche Pflicht, sondern freiwillige Ergänzungen, die Leistungslücken des bestehenden PKV-Haupttarifs schließen oder bestimmte Bereiche wie Zahnschutz, Heilpraktiker oder Auslandskrankenversicherung abdecken.
Hintergrund
PKV-Zusatzversicherungen kommen vor allem für GKV-Versicherte infrage, die bestimmte PKV-Leistungen hinzubuchen möchten. Für voll PKV-versicherte Ärzte, die ohnehin umfangreiche Tarife haben, sind Zusatzversicherungen oft überflüssig. Allerdings gibt es Fälle, in denen Zusatzversicherungen auch für PKV-Versicherte sinnvoll sind: Wenn ein Tarif bestimmte Leistungen (z. B. Kieferorthopädie für Kinder, Reise-Krankenversicherung für längere Auslandsaufenthalte) nicht ausreichend abdeckt, können spezialisierte Zusatztarife diese Lücken schließen.
Wann gilt das nicht?
PKV-versicherte Ärzte mit umfassendem Vollschutz-Tarif haben in der Regel keinen Bedarf an Zusatzversicherungen. Überschneidungen mit bestehenden Leistungen sollten vor Abschluss einer Zusatzversicherung geprüft werden, um Doppelversicherung zu vermeiden.
Ärzteversichert empfiehlt, vor Abschluss einer PKV-Zusatzversicherung den bestehenden Tarif gründlich zu prüfen und nur dann zu ergänzen, wenn eine echte Lücke identifiziert wurde.
PKV-Zusatzversicherungen sind keine Pflicht für Ärzte. Für voll PKV-versicherte Ärzte mit umfassendem Tarif sind sie oft überflüssig. Sinnvoll sind sie nur, wenn echte Leistungslücken im Bestandstarif bestehen.
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