Die Praxis als Kapitalanlage zu betrachten ist für Ärzte keine gesetzliche Pflicht, aber eine wichtige strategische Perspektive: Der Praxiswert bildet oft einen erheblichen Teil des Vermögens und ist bei der Altersvorsorge und Nachfolgeplanung zentral.

Hintergrund

Eine Arztpraxis hat einen materiellen und einen immateriellen Wert. Der materielle Wert umfasst Einrichtung, Geräte und Lagerbestände, der immaterielle Wert (Goodwill) spiegelt den Patientenstamm, die Lage und den Ruf der Praxis wider. Bei einer geordneten Praxisabgabe kann ein erheblicher Verkaufserlös erzielt werden, der zur Altersvorsorge beiträgt. Allerdings ist der Praxiswert nicht so liquide wie andere Kapitalanlagen und hängt von der Marktlage für Praxisübergaben, dem Fachgebiet und der Region ab. Eine zu starke Abhängigkeit von der Praxis als alleiniger Altersvorsorge ist riskant.

Wann gilt das nicht?

Angestellte Ärzte ohne eigene Praxis haben keine Praxis als Kapitalanlage. Auch Praxen in wirtschaftlich schwierigen Fachgebieten oder Regionen können beim Verkauf deutlich unter dem erhofften Wert liegen.

Ärzteversichert empfiehlt, die Praxis als einen von mehreren Bausteinen der Vermögensplanung zu betrachten und nicht als alleinige Altersvorsorge. Ergänzende Kapitalanlagen und Versorgungswerksrenten sollten parallel aufgebaut werden.

Die Praxis als Kapitalanlage zu betrachten ist keine Pflicht, aber strategisch sinnvoll. Der Praxiswert und ein möglicher Verkaufserlös sind wichtige Faktoren, sollten aber nicht die einzige Altersvorsorge darstellen.

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