Eine Praxis-App ist für Ärzte keine gesetzliche Pflicht, aber ein zunehmend verbreitetes Instrument zur digitalen Patientenkommunikation, Online-Terminbuchung und Praxisorganisation.

Hintergrund

Praxis-Apps ermöglichen Patienten, Termine online zu buchen, Erinnerungen zu erhalten, digitale Anamnesebögen auszufüllen und Ergebnisse einzusehen. Sie entlasten das Praxispersonal am Telefon und steigern die Patientenzufriedenheit. Für Praxen in Regionen mit starkem Wettbewerb können sie einen Differenzierungsvorteil bieten. Rechtlich müssen Praxis-Apps DSGVO-konform sein und Patientendaten sicher verarbeiten. Die Entwicklung oder Lizenzierung einer App ist mit Kosten verbunden und als Betriebsausgabe steuerlich absetzbar.

Wann gilt das nicht?

Kleinere Einzelpraxen mit stabiler Patientenbasis und begrenztem Digitalisierungsbedarf benötigen keine eigene App. Online-Terminbuchungssysteme über Drittanbieter können eine kostengünstigere Alternative sein.

Ärzteversichert empfiehlt, vor der Einführung einer Praxis-App Patientenstruktur und Nutzungshäufigkeit zu analysieren und die Datenschutzkonformität der gewählten Lösung durch einen DSGVO-Experten prüfen zu lassen.

Eine Praxis-App ist keine Pflicht für Ärzte, aber ein wertvolles Digitalisierungsinstrument. Sie verbessert die Patientenkommunikation und entlastet das Personal, muss aber DSGVO-konform sein.

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