Praxis-Benchmarking ist für Ärzte keine gesetzliche Pflicht, aber ein wertvolles Controlling-Instrument, das durch Vergleich der eigenen Praxiskennzahlen mit Fachgruppen-Durchschnittswerten wirtschaftliche Optimierungspotenziale aufdeckt.
Hintergrund
Die KBV und einzelne KVen veröffentlichen regelmäßig Strukturdaten und Vergleichswerte für verschiedene Fachgruppen. Ärzte können ihre Praxis hinsichtlich Scheinzahl, Umsatz je Arztsitz, Personalquote und Betriebskosten mit dem Fachgruppendurchschnitt vergleichen. Deutliche Abweichungen in einzelnen Bereichen können auf Abrechnungsoptimierungsbedarf, Personalkostenprobleme oder ineffiziente Prozesse hindeuten. Wirtschaftlichkeitsprüfungen der KV nutzen ebenfalls Benchmarks und vergleichen das Verordnungsverhalten einzelner Ärzte mit dem Fachgruppendurchschnitt.
Wann gilt das nicht?
Praxen mit sehr spezialisiertem Leistungsangebot oder besonderen Patientenstrukturen lassen sich schwerer mit Fachgruppendurchschnittswerten vergleichen. Für solche Praxen ist ein individuelles Controlling wichtiger als Benchmarking-Vergleiche.
Ärzteversichert empfiehlt, mindestens einmal jährlich die eigenen Praxiskennzahlen mit verfügbaren Fachgruppendaten zu vergleichen und Abweichungen mit dem Steuerberater oder einem Praxisberater zu analysieren.
Praxis-Benchmarking ist keine Pflicht, aber für Ärzte ein wichtiges wirtschaftliches Steuerungsinstrument. Regelmäßige Vergleiche mit Fachgruppen-Durchschnittswerten helfen, Optimierungspotenziale frühzeitig zu erkennen.
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